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DR. ALEXANDER
STALLKNECHT

LEISTUNGEN

DAS BIETEN WIR IHNEN

Kernbereich der notariellen Tätigkeit ist das Immobilienrecht. Mein Team und ich stehen Ihnen u.a. zur Verfügung bei der Erstellung von Entwürfen und der Beurkundung von Kauf- oder Übertragungsverträgen über Grundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder über ein Erbbaurecht. Auch die Beurkundung von Bauträgerkaufverträgen, bei denen die zu erwerbende Wohnung erst noch zu errichten ist, gehört zu unserem täglichen Geschäft, wie ebenso die Aufteilung einer Immobilie in Wohnungseigentum oder die Bestellung von Grundpfandrechten (Hypotheken oder Grundschulden). Aber auch in vielen anderen Grundstücksangelegenheiten werden wir gerne für Sie tätig. In aller Regel gehört hierzu nicht nur die Erstellung eines Entwurfs und dessen spätere Beurkundung, sondern auch der Vollzug der Urkunde durch uns mitsamt der Einholung der notwendigen Genehmigungen und Korrespondenz mit den einzuschaltenden Behörden.

Im Bereich des Unternehmensrechts unterstützen wir Sie gerne bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft, wie z.B. einer GmbH oder UG oder bei dem Verkauf und der Übertragung von Anteilen an solchen Gesellschaften. Auch sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister führen wir für Sie durch.

Wir beraten Sie nicht nur, wenn es um die Gestaltung und Beurkundung Ihres Testamentes oder Erbvertrages geht, sondern auch im Bereich der sog. vorweggenommenen Erbfolge; wenn es also darum geht, bereits zu Lebzeiten Eigentum an Kinder oder Ehegatten zu verschenken bzw. zu übertragen. Hier arbeiten wir bei Bedarf gerne mit Ihrem steuerlichen Berater zusammen.
Nach dem eingetretenen Erbfall stehen wir Ihnen zur Seite bei der Beantragung eines Erbscheins oder der Ausschlagung einer Erbschaft.

Die Erstellung von Eheverträgen gehört ebenso zu unserem Leistungsspektrum, wie jene von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Wenn Sie für den Fall Vorsorge treffen wollen, dass Sie Ihre Angelegenheiten z.B. aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst regeln können, kommt die Erteilung einer General- oder Vorsorgevollmacht in Betracht. Gerne besprechen wir mit Ihnen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und stehen auch zur Verfügung, wenn Sie eine Patientenverfügung beurkunden lassen wollen.

In vielen weiteren Bereichen ist die Mitarbeit eines Notars notwendig oder jedenfalls hilfreich für die Beteiligten.
So stehen wir Ihnen auch zur Verfügung, wenn es lediglich darum geht, Ihre Unterschrift zu beglaubigen, einen Grundbuchauszug oder eine Apostille einzuholen oder eine Anmeldung zum Vereinsregister einzuholen.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Ihr Anliegen nicht ausdrücklich hier genannt oder vermeintlich ausgefallener ist. Wir geben Ihnen zeitnah eine Rückmeldung, ob und wie wir weiterhelfen können.